Pulver

Für eine Reihe von Anwendungen und Verarbeitungsformen thermoplastischer Rohstoffe ist die Granulat-Form nicht ideal oder sogar ungeeignet. Dazu zählen unter anderem der Rotationsguss, Sintern, Farb- und Additivmasterbatches.

Wir bieten alle Produkte unseres Portfolios auch als Pulver an - vor allem in Hinblick auf die Masterbatches produzierende Industrie, bei der sich die TER Plastics POLYMER GROUP seit Jahren als einer der führenden Lieferanten etabliert hat.

Die Standard-Korngrößen unseres breiten Sortimentes liegen bei 300, 500, 800 und 1.200 µm Kornfeinheit.


Pulver
Pulver
Pulver
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Der Einsatz von Pulver statt Granulat bietet zahlreiche Vorteile

Bei der Herstellung von Masterbatches werden Produkte wie zum Beispiel Pigmente, Additive, Füllstoffe und Ähnliches als Pulver in hoher Konzentration in den Thermoplast eingearbeitet.

Die Verwendung einer Mischung aus pulverförmigen und granulatförmigen thermoplastischem Trägermaterial bietet bei der Produktion große technische Vorteile gegenüber dem ausschließlichen Einsatz von Granulaten:  bessere Haftung; optimale Verteilung; verbesserter Ausstoß. Das Ergebnis sind innovative Farben, mit Glitzer oder Perlmutteffekt, transluzent oder lumineszierend.

Der Einsatz von Pulver ist auch die Voraussetzung für Rotationsguss und Sinter-Prozesse

Bei Sinter-Vorgängen und im Rotationsguss-Verfahren ist der Einsatz pulverförmiger Polymere aus produktionstechnischen Gründen unabdingbar. Nur mit pulverförmigen Produkten erzielt der Verarbeiter die für ein gleichmäßiges Aufschmelzen notwendige Dichtepackung des Polymers. Hier wiederum spielt je nach Teil und Verfahrensweg die Kornfeinheit des gemahlenen Granulates eine wichtige Rolle.

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Unser Produktportfolio im Bereich Pulver

Unsere Produktinformationen und –vorschläge basieren auf Untersuchungen, empirischen Werten und den Angaben der jeweiligen Produkt-Hersteller und erfolgen somit im besten Wissen und Gewissen.

Wir übernehmen jedoch keine Haftung oder Gewährleistung, sei es in Bezug auf Rechtsmängel, Qualität und Eignung der Produkte für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung des gewerblichen Schutzrechtes.

Wir tätigen keine Zusicherungen für die Verwendung oder Verarbeitung der Produkte und Informationen, sowie jeglicher Konsequenzen, die sich aus den Produktbeschreibungen, -vorschlägen und –empfehlungen ergeben.

Die Verantwortung für den sachgemäßen Umgang, sowie die letztendliche Prüfung der Rohstoffeignung unterliegt ausschließlich dem Kunden im Rahmen einer Bemusterung/Endprüfung anhand eines gefertigten Formteils.

Die angegeben Daten sind ausschließlich indikativ und nicht als rechtsverbindliche Spezifikation auszulegen.

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